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   OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10   

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https://dejure.org/2010,74589
OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10 (https://dejure.org/2010,74589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2010 - 17 U 33/10 (https://dejure.org/2010,74589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 17 U 33/10 (https://dejure.org/2010,74589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anlageberatung: fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Beteiligung an Filmfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Beteiligung an Filmfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    39 Die vom Zeugen E vorgenommene Anlageberatung war nicht objektgerecht, weil sie jedenfalls nicht über eine Wiedergabe der falschen Prospektaussagen zur Risikoabsicherung hinausging (vgl.: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Anlage K 152, Bl. 1109, 1110).

    Von einer Bank, die als Vertriebsbeauftragte tätig ist und einen Fonds vermarktet, darf erwartet werden, dass sie den Prospekt in seinen zentralen Aussagen prüft und dass sie es bemerkt, wenn eine besonders werbewirksame und daher als Verkaufsargument ins Auge springende Restrisikobetrachtung in Wirklichkeit die tatsächliche Risikosituation beschönigt (vgl. BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Anlage K 152, Bl. 1109, 1110R).

    Der Umstand, dass der Zedent eine steueroptimale Anlage wünschte und wohl auch erhielt, vermag die auch zu seinen Gunsten eingreifende Kausalitätsvermutung für sich gesehen nicht zu erschüttern (vgl. zum VIP 3 - Fonds: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Anlage K 152, Bl. 1109, 1111).

    Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, erscheint zur Schadensermittlung nach § 287 ZPO eine genaue Berechnung zu erwartender Steuernachteile nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Anleger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (vgl. zum VIP 3 - Fonds: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Anlage K 152, Bl. 1109, 1111R; zur Anrechnung von Steuervorteilen vgl. auch: BGH, Urt. v. 08.02.2010 - II ZR 42/08 -, zit. nach juris, Rn. 30; BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 28 f. der Gründe m.w.Nw., vorgelegt in Anlage K 184).

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung (mit den Vorteilen zu verrechnende) steuerliche Nachteile erwachsen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 57 zum VIP 3 - Fonds), sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 27 der Gründe m.w.Nw., vorgelegt in Anlage K 184).

    Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, erscheint zur Schadensermittlung nach § 287 ZPO eine genaue Berechnung zu erwartender Steuernachteile nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Anleger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (vgl. zum VIP 3 - Fonds: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Anlage K 152, Bl. 1109, 1111R; zur Anrechnung von Steuervorteilen vgl. auch: BGH, Urt. v. 08.02.2010 - II ZR 42/08 -, zit. nach juris, Rn. 30; BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 28 f. der Gründe m.w.Nw., vorgelegt in Anlage K 184).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.07.2010 (III ZR 336/08, vorgelegt in Anlage K 184, S. 36 f. der Gründe) unter Berufung auf seine frühere Rechtsprechung entschieden, dass eine Tarifermäßigung den Schädiger nicht entlasten dürfe, weil sie sonst nicht dem Geschädigten zugute komme.

  • OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Mangelnde Richtigstellung eines Prospektfehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    Bei Übergabe eines fehlerhaften Emissionsprospekts entfällt die Haftung der beratenden Bank nur, wenn der Berater den Prospektfehler im Beratungsgespräch ausdrücklich berichtigt und das Totalverlustrisiko deutlich herausstellt (vgl. zum vorliegenden Fondsprospekt: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 44 m.w.Nw.).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Sicherungsmechanismen einer Kapitalanlage für einen Anlegerkreis, der auf Steuerersparnis Wert legt, bedeutungslos sind (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 50).

    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung (mit den Vorteilen zu verrechnende) steuerliche Nachteile erwachsen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.12.2010, 19 U 22/10, zit. nach juris, Rn. 57 zum VIP 3 - Fonds), sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 27 der Gründe m.w.Nw., vorgelegt in Anlage K 184).

  • OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4728/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    Nur das Rechtsverhältnis selbst kann Gegenstand der Klage oder Widerklage sein, nicht aber einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1994, II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 ff., zit. nach juris, Rn. 6 m.w.Nw. aus der ständ. Rechtsprechung des BGH; OLG München, Urt. v. 02.08.2010, 19 U 4728/09, zit. nach juris, Rn. 60; Zöller-Greger, a.a.O., Rn. 3 zu § 256).

    Sie betrifft die Berechnungsgrundlagen der aus einem (zwischen den Parteien bzw. zwischen dem Zedenten und der Beklagten) bestehenden Rechtsverhältnis begründeten Schadensersatzpflicht (in diesem Sinne auch: OLG München, Urt. v. 02.08.2010, 19 U 4728/09, zit. nach juris, Rn. 60).

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 118/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    In gleicher Weise steht der zutreffenden Annahme eines Beratervertrages auch nicht entgegen, dass die Beklagte für ihre Kunden unentgeltlich tätig geworden ist (OLG Karlsruhe, Urt. v. 7.5.2010, 17 U 118/09, zit. nach juris, Rn. 27).

    Selbst wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht zur Verneinung der Aufklärungsnotwendigkeit gekommen wäre, befreit dies eine im Rahmen der Anlageberatung tätige Bank nicht von ihrer gegenüber den Kunden übernommenen privatrechtlichen Sorgfaltsanforderungen (OLG Karlsruhe, 17 U 118/09 v. 07.05.2010, Rdnr. 55 f., zitiert nach Juris).

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    Die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. zum Vif-3 Fonds: Beschluss des BGH vom 17.09.2009, XI ZR 264/08, Anlage K 166, Bl. 1121 ff., 1124 d.A.) hat aber selbst nicht behauptet, dass ihr Anlageberater E sich im Beratungsgespräch kritisch mit den auf S. 38 des Prospekts enthaltenen Angaben auseinandergesetzt und insbesondere den Prospektfehler berichtigt habe.

    45 Das Verschulden der Beklagten wird nach § 282 a.F. BGB vermutet (vgl. zum Vif-3 Fonds: Beschluss des BGH vom 17.09.2009, XI ZR 264/08, Anlage K 166, Bl. 1121 ff., 1124 d.A.).

  • OLG Frankfurt, 27.08.2010 - 19 U 21/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Beratung auf Grundlage eines fehlerhaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    67 Vor diesem Hintergrund hat es vorliegend bei dem Grundsatz zu verbleiben, wonach dem Berater bei unrichtiger Anlageberatung der Einwand verwehrt ist, der Geschädigte habe den Angaben des Informationspflichtigen nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, WM 2004, 422 ff., zit. nach juris, Rn. 30 m.w.Nw.; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.07.2010, vorgelegt in Anlage K 177, S. 17 der Gründe unter e); OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.08.2010, 19 U 21/10, zit. nach juris, Rn. 30).
  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    Nur das Rechtsverhältnis selbst kann Gegenstand der Klage oder Widerklage sein, nicht aber einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1994, II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 ff., zit. nach juris, Rn. 6 m.w.Nw. aus der ständ. Rechtsprechung des BGH; OLG München, Urt. v. 02.08.2010, 19 U 4728/09, zit. nach juris, Rn. 60; Zöller-Greger, a.a.O., Rn. 3 zu § 256).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 42/08

    Prospekthaftung wegen der Angabe des Aufbaus eines Vertriebs durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, erscheint zur Schadensermittlung nach § 287 ZPO eine genaue Berechnung zu erwartender Steuernachteile nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Anleger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (vgl. zum VIP 3 - Fonds: BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08, Anlage K 152, Bl. 1109, 1111R; zur Anrechnung von Steuervorteilen vgl. auch: BGH, Urt. v. 08.02.2010 - II ZR 42/08 -, zit. nach juris, Rn. 30; BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, S. 28 f. der Gründe m.w.Nw., vorgelegt in Anlage K 184).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
    67 Vor diesem Hintergrund hat es vorliegend bei dem Grundsatz zu verbleiben, wonach dem Berater bei unrichtiger Anlageberatung der Einwand verwehrt ist, der Geschädigte habe den Angaben des Informationspflichtigen nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, WM 2004, 422 ff., zit. nach juris, Rn. 30 m.w.Nw.; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.07.2010, vorgelegt in Anlage K 177, S. 17 der Gründe unter e); OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.08.2010, 19 U 21/10, zit. nach juris, Rn. 30).
  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 185/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

  • BGH, 19.05.2009 - XI ZR 342/08

    Revisionszulassung nur bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

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